loader image
von GaschtAdmin1
Förderungen klein

SÜSSES EXTRA

Förderungen für Ausbildungsbetriebe

Ihr Engagement in qualitativ hochstehende Ausbildung soll sich auch für Sie lohnen!

Hier finden Sie wichtige Informationen zu möglichen Förderungen, die Sie als Ausbildungsbetrieb erhalten. Erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, Antragstellung und jeweilige Förderstelle:

BASISFÖRDERUNG

Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden.

Wie hoch ist die Förderung?
Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen.
Für das 3. bzw 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Lehrverhältnis war über das ganze Jahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.

Wie komme ich zum Antrag?
Antrag wird automatisch von der Lehrlingsstelle versendet.
Falls nicht, erfolgt der Antrag über das Förderreferat der Lehrlingsstelle der WKV oder elektronisch über „Lehre online Service“ los.wko.at oder Lehre.foerdern@wkv.at oder Tel +43 5522 305 1155

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Das vollständig ausgefüllte Formular kann online, per Mail oder per Post eingereicht werden. Die Antragsstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.

> Download Basisförderung als PDF

 


Stand 15. November 2023 –
Eine Förderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg > Link

AUSLANDSPRAKTIKUM GASCHT (Organisation durch GASCHT Management)

Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, die im Rahmen der GASCHT Lehrlinge ausbilden.

Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten die Bruttolehrlingsentschädigung für jenen Zeitraum, für den sie den Lehrling für ein berufsbezogenes Auslandspraktikum freistellen.

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Antrag über das Förderreferat der Lehrlingsstelle der WKV oder elektronisch über „Lehre online Service“ oder Lehre.foerdern@wkv.at

Der Förderantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Praktikumsende gestellt werden -> zum Antrag

>  Download Auslandspraktikum als PDF

 

Stand 19. Dezmeber 2023 – Förderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg > Link

AUSLANDSPRAKTIKUM (Selbstorganisation durch den Betrieb)

Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden.

Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten die Bruttolehrlingsentschädigung für jenen Zeitraum, für den sie den Lehrling für ein berufsbezogenes Auslandspraktikum freistellen.

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Antrag über das Förderreferat der Lehrlingsstelle der WKV oder elektronisch über „Lehre online Service“ oder Lehre.foerdern@wkv.at
Der Förderantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Praktikumsende gestellt werden. -> zum Formular

Was muss beim Förderantrag beigelegt werden?
Eine vor Beginn des Praktikums abgeschlossene schriftliche Praktikumsvereinbarung zwischen dem inländischen Lehrberechtigten und dem ausländischen Lehrbetrieb -> siehe Download in Nachweis über die tatsächliche Absolvierung durch das Unternehmen, in dem das Auslandspraktikum stattgefunden hat -> siehe Download

> Download Selbstorganisation als PDF

 

Stand 19. Dezember 2023- Förderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg > Link

Förderungen
Fragen?

Kontaktieren Sie gerne unser GASCHT Office bei weiteren Fragen oder Unklarheiten. Sie erreichen uns per E-Mail unter office@gascht.at oder telefonisch unter +43 (0)5576 76002