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von GaschtAdmin1

FÖRDERUNGEN für Betriebe mit Lehrlingsausbildung

Informieren Sie sich hier, welche Förderungen für Sie in Frage kommen und wie Sie diese beantragen können. Wir haben zu Ihrer Unterstützung alle wichtigen Informationen – von den Voraussetzungen, über die Antragsstellung bis hin zur jeweiligen Förderstelle – zusammengestellt. Denn eines ist sicher: Ihr Engagement in qualitativ hochstehende Ausbildung soll sich auch für Sie lohnen. 

BASISFÖRDERUNG

Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge auszubilden.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen.
Für das 3. bzw 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Lehrverhältnis war über das ganze Jahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.

 

Wie kommen Betriebe zum Antrag?
Antrag wird automatisch von der Lehrlingsstelle versendet.
Falls nicht, erfolgt der Antrag über das Förderreferat der Lehrlingsstelle der WKV oder elektronisch über „Lehre online Service“ los.wko.at oder Lehre.foerdern@wkv.at oder Tel +43 5522 305 1155

 

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Das vollständig ausgefüllte Formular kann online, per Mail oder per Post eingereicht werden. Die Antragsstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.

 

> Download Basisförderung als PDF

 


Stand 16. Juni 2020 –
Eine Förderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg > Link

AUSLANDSPRAKTIKUM GASCHT (Organisation durch GASCHT Management)

Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen die im Rahmen der GASCHT Lehrlinge ausbilden.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten die Bruttolehrlingsentschädigung für jenen Zeitraum, für den sie den Lehrling für ein berufsbezogenes Auslandspraktikum freistellen.

 

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Antrag über das Förderreferat der Lehrlingsstelle der WKV oder elektronisch über „Lehre online Service“ oder Lehre.foerdern@wkv.at

Der Förderantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Praktikumsende gestellt werden -> zum Antrag

 

>  Download Auslandspraktikum als PDF

 

Stand 18. Juni 2020 – Förderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg > Link

AUSLANDSPRAKTIKUM (Selbstorganisation durch den Betrieb)

Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen die berechtigt sind Lehrlinge auszubilden.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten die Bruttolehrlingsentschädigung für jenen Zeitraum, für den sie den Lehrling für ein berufsbezogenes Auslandspraktikum freistellen.

 

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Antrag über das Förderreferat der Lehrlingsstelle der WKV oder elektronisch über „Lehre online Service“ oder Lehre.foerdern@wkv.at
Der Förderantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Praktikumsende gestellt werden. -> zum Formular

 

Was muss beim Förderantrag beigelegt werden?
Eine vor Beginn des Praktikums abgeschlossene schriftliche Praktikumsvereinbarung zwischen dem inländischen Lehrberechtigten und dem ausländischen Lehrbetrieb -> siehe Download in Nachweis über die tatsächliche Absolvierung durch das Unternehmen in dem das Auslandspraktikum stattgefunden hat -> siehe Download

 

> Download Selbstorganisation als PDF

 

Stand 18. Juni 2020 – Förderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg > Link

Fragen?

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren. Das GASCHT Office erreichen Sie per E-Mail office@gascht.at oder telefonisch unter +43 (0)5576 76002