Winterpraktikum der 2. Klassen (Küche oder Service)
Im Zeitraum vom 27.12.2024 bis 23.2.2025 (8 Wochen)
Schnupperpraktikum der 1. Klassen
Im Zeitraum vom 3.2.2025 bis 23.2.2025
Sommerpraktikum der 1. Klassen (Küche oder Service)
4 Wochen zeitlich flexibel in den Sommerferien 5.7.2025 bis 7.9.2025
Anfang März 2024.
Die Schüler:innen werden nach ihrer Rückkehr aus dem Winterpraktikum nochmals über Möglichkeiten und Besonderheiten wie Matura, Auslandspraktikum, Betriebswechsel etc. während der Lehrzeit informiert. Deshalb sollten Lehrverträge nicht vor März abgeschlossen werden! Mündliche Vereinbarungen und Zusagen sind möglich.
Die Schüler:innen müssen bereits bei Lehrvertragsabschluss über diese Besonderheiten mit Ihnen als möglicher Lehrbetrieb sprechen und diese auch mittels Sondervereinbarung fixieren. Dadurch soll die Planbarkeit für Betrieb und Schule gewährleistet werden. Die Sondervereinbarung bitte an office@gascht.at senden.
Die Lehrzeit beginnt für alle Schüler:innen gleichzeitig nach dem Ende des 2. Schuljahres bzw. nach der ersten Sommerferienwoche am 16.7.2024.
Maximal 2 Schüler:innen pro Fachbereich (Küche, Service, HGA)
In das 2. Lehrjahr. Die ersten zwei Schuljahre werden bei positivem Schulabschluss als 1. Lehrjahr angerechnet.
Wie üblich ebenfalls 3 Monate.
Die 3. Klassen, somit die GASCHT-Lehrlinge im 2. Lehrjahr, besuchen die Schule vom 16.09. bis 06.12.2024. Der 1. Schulblock im 3. GASCHT-Jahr dauert 11 Schulwochen, unterbrochen durch die Herbstferien, welche vom 28.10. bis 02.11.2024 dauern.
Ja. Die Herbstferien sind schulfrei und somit reguläre Arbeitszeit.
Ja, schulautonome Tage und Feiertage sind reguläre Arbeitstage.
Nach dem 1. Schulblock kehren die Schüler:innen der 3. Klasse (2. Lehrjahr) am 07.12.2024 wieder in die Betriebe zurück. Sie sind dann rund 1,5 Jahre durchgehend im Betrieb. Der 2. Schulblock (dann 4. Klasse) startet Ende Februar/Anfang März 2026. Das genaue Datum wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeportal der Lehrlingsstelle. Besonderheiten wie Matura, Betriebswechsel, Auslandspraktikum etc. müssen deshalb in einer ergänzenden Sondervereinbarung vereinbart werden, die an das GASCHT-Office gesendet wird.
Mit Ihrer Mailadresse können Sie sich beim Lehrlingsportal registrieren. Weitere Infos dazu finden Sie in dieser Anleitung. Wichtig: Bei „Bemerkungen“ bitte unbedingt „GASCHT“ anführen!
Nach der Anmeldung beim Lehrlingsportal erhalten Sie den Lehrvertrag von der Lehrlingsstelle per Mail zur Unterschrift zugeschickt.
Die Sondervereinbarung bitte unterschreiben, einscannen und an office@gascht.at senden.
Alle Betriebe und Schüler:innen erhalten nach Lehrvertragsabschluss ihren individuellen Bildungsplan vom GASCHT-Office zugesandt. Darin sind die vereinbarten Besonderheiten, die Schulblöcke und weitere Infos über die restliche Ausbildungszeit zusammengefasst.
Die Praxis- und Schulzeiten sind überblicksmäßig auf dem allgemeinen Ausbildungsplan ersichtlich.
Der Betriebswechsel ist freiwillig. Für 8 Wochen können die Schüler:innen in der gleichen Schulstufe und Spezialisierung den Ausbildungsbetrieb tauschen. Der Betriebswechsel ist vorab im individuellen Ausbildungsvertrag festzulegen.
Der Betriebswechsel wird vom Ausbildungsbetrieb und dem GASCHT-Lehrling im Normalfall selbstständig organisiert bzgl. Zeitraum, Austauschbetrieb, eventueller Austausch zweier Schüler:innen mit gleichem Wissenstand (gleiche Schulstufe Spezialisierung). Das GASCHT-Office steht jedoch gerne unterstützend zur Seite.
Vereinbarung:
Eine vorgefertigte Vereinbarung ist beim GASCHT-Office erhältlich und ist von den Beteiligten zu unterfertigen.
Entschädigung:
Der/die Schüler:in erhält die Lehrlingsentschädigung weiterhin von seinem/ihrem Lehrbetrieb.
Wenn es zu keinem direkten Austausch der Schüler:innen kommt, kann der Lehrbetrieb dem Partnerbetrieb die Lehrlingsentschädigung verrechnen. Die Rechnungslegung läuft intern von Betrieb zu Betrieb.
Urlaub:
In der Zeit des Betriebswechsels muss der anfallende aliquote Urlaubsanspruch konsumiert werden.
Die Schüler:innen können optional ein Auslandspraktikum für 4-6 Wochen absolvieren. Dies muss schon zu Lehrbeginn bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplans mit Ihnen abgesprochen und in der schriftlichen Sondervereinbarung festgehalten werden.
Ja, sowohl beim Sommer- als auch beim Winterpraktikum müssen Sie die Schüler:innen bei der Sozialversicherung anmelden.
Die Praktikumsentschädigung ist im Sommer- und Winterpraktikum gemäß KV der Lehrlingsentschädigung des 1. Lehrjahrs gleichgesetzt.
Ja, Urlaubsanspruch besteht wie üblich aliquot.
Die Schüler:innen müssen krankheitsbedingte und sonstige Ausfälle während der Praktikumszeit (Winter/Sommer/Schnuppertage) unverzüglich sowohl dem Betrieb als auch dem GASCHT-Office mitteilen. Eine ärztliche Bestätigung ist sowohl dem Betrieb als auch dem GASCHT-Office vorzulegen. Zu viele Fehltage können die Nachholung der Praktikumstage zur Folge haben. Dies ist mit der GASCHT-Direktion abzustimmen.
Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Infos dazu finden Sie hier:
Noch nicht alle Fragen beantwortet? Kontaktieren Sie für weitere Auskünfte gerne unsere GASCHT Office unter 05576 76002 oder office@gascht.at.